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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH

Der Catering Services der Genossenschaft Migros Basel, nachfolgend CSM Basel genannt, erbringt sämtliche Leistungen ausschliesslich auf der Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vom Auftraggeber unterzeichneten Auftragsbestätigung. Mit der Bestellung einer Catering-Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGBs ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB des Kunden, andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen heben die AGBs des CSM Basel nicht auf.


LEISTUNG / LIEFERZEITEN

Der CSM Basel verpflichtet sich, den Anlass professionell und in sorgfältiger Weise durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legt der CSM Basel Wert auf eine einwandfreie Qualität. Der CSM Basel hilft bei der Organisation des Anlasses und übernimmt die notwendige Koordination der beteiligten Zulieferer. Er führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten stehen im geistigen Eigentum des CSM Basel. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.


ALLGEMEINES

Der CSM Basel erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen. Der CSM Basel übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann der CSM Basel für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.


OFFERTE UND BESTÄTIGUNG

Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet der CSM Basel dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistungen. Diese Offerte ist weder für den Kunden, noch für den CSM Basel in irgendeiner Form verbindlich. In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, ist CSM Basel berechtigt, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiteren Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen einzufordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen zusätzlich verrechnet. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt der CSM Basel dem Kunden in detaillierter Form die Bestellung im Rahmen einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Eine beidseitig verbindliche Vereinbarung kommt zustande, sobald der CSM Basel ein vom Kunden rechtsgültig unterzeichnetes und datiertes Doppel der Auftragsbestätigung zurückerhalten hat.


ÄNDERUNG DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Werden nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung beim CSM Basel vom Kunden noch Änderungen gewünscht, hat der Kunde - sofern er vom CSM Basel eine die Änderungswünsche berücksichtigende, bereinigte Bestätigung erhalten hat - diese rechtsgültig zu unterzeichnen und an CSM Basel zu retournieren. Veränderungen der Anzahl der Personen, welche am Anlass teilnehmen, müssen bis spätestens 3 Arbeitstage vor der Veranstaltung gemeldet werden.


ANNULIERUNG

Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Kunden, gelten folgende Rücktrittsregelungen:
Auftragsrücktritt                                                   Rücktrittsgebühr
Bis 21 Tage vor Anlass                                        CHF 200.00 Bearbeitungsgebühr
Ab 20 bis 4 Tage vor Anlass                                50% des Bestellpreises
Ab 3 Tage vor Anlass                                          100% des Bestellpreises
Sofern der entstandene Schaden für CSM Basel grösser ist als die gemäss obiger Tabelle zu leistende Zahlung, hat der Kunde stattdessen den Schaden zu übernehmen.


BEIZUG EINES DRITTEN

Der CSM Basel ist berechtigt, falls nach eigenem Ermessen notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Der CSM Basel verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.


INFRASTRUKTUR VON LOKALITÄTEN UND GELÄND

Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung vom CSM Basel zu erfolgen hat, den Anforderungen des CSM Basel entsprechen. Insbesondere hat der Kunde den CSM Basel rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt. Im Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliessendes warmes und kaltes Wasser) in ausreichender und gebrauchsfähiger Form vorhanden sind. Vom CSM Basel vorgegebene elektrische Anschlüsse müssen zwingend eingehalten werden. Steckertypen werden vorgegeben. Die elektrischen Zuläufe und Spannungen müssen eingehalten werden, da Geräte mit mangelnder Stromspannung nicht richtig funktionieren. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender/mangelhafter Infrastruktur oder Lokalitäten als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch CSM Basel möglich ist.


VERSPÄTETE ANLIEFERUNG / VERZÖGERUNGEN

Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. Der CSM Basel übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch, keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.


RETOURMATERIAL

Wird seitens CSM Basel Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden und werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.


TRANSPORT / AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN / PARKMÖGLICHKEITEN

Der Transport wird vom CSM Basel organisiert und ausgeführt. Ausnahmebewilligungen wie Sonntags- und Nachtfahrtbewilligungen, Spezialbewilligungen zum Befahren von Privatstrassen und Strassen mit Gewichtsbeschränkungen oder Bergstrassen mit Einschränkungen werden durch den CSM Basel eingeholt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Kosten für Bahn, Lifte, Hubgeld für Stapler vor Ort oder Transporte durch Dritte gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Parkmöglichkeit für Fahrzeuge des CSM Basel muss vorhanden sein. Es ist wichtig, dass diese Transportmittel direkt bei der Cateringküche (Halle/Zelt) abgestellt werden können. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden vom Kunden organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Kunden verrechnet.


MEHRWERTSTEUER

Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben inkl. Mehrwertsteuer.


ZAHLUNGEN

Der CSM Basel behält sich vor eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben. Diese beträgt in der Regel 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach der Durchführung erhält der Kunde vom CSM Basel eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen, Bewilligungen etc.), die Mehrwertsteuer, allfällige Verluste/Beschädigungen bei Retourmaterial und die geleistete Anzahlung ausgewiesen werden. In der Rechnungsstellung kann eine reduzierte Gästezahl, die nicht bis spätestens 3 Arbeitstage vor dem Anlass gemeldet wird, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.


GEWÄHRLEISTUNG / GEFAHRTRAGUNG UND HAFTUNG

Für die Leistungen gewährleistet der CSM Basel eine einwandfreie Qualität. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder unmittelbar nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Transport übernimmt der Kunde. Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter/Erdbeben etc.), welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann der CSM Basel nicht haftbar gemacht werden.


ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel.

Münchenstein, 1. September 2011

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