Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Geschenkkarte Gastro
Mit der Teilnahme an einem Wettbewerb von Migros Supermarkt, VOI Migros-Partner, Migros-Restaurant, Migros-Take-Away, SportX, Bike World , melectronics, Micasa, Do it + Garden oder OBI stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:
Wettbewerbsveranstalter:
Genossenschaft Migros Aare
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Lichtenstein, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden des Wettbewerbsveranstalters, sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Ablauf des Wettbewerbs:
Durch Hochladen der Kaufquittung auf der Teilnahmeseitemind. Betrag CHF 10.-) einer Migros-Geschenkkarte bis am 22.12.2024 nehmen Sie am Gewinnspiel teil. Unter allen Teilnehmenden werden durch Zufallsauslosung die Gewinner*innen ermittelt. Diese werden bis Dienstag, 31.12.2024 schriftlich benachrichtigt. Über das Gewinnspiel wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.
Preise:
100 Gewinner*innen (erhalten den auf der Kaufquittung ausgewiesenen Einkaufsbetrag in Form einer Migros-Geschenkkarte als Preis zurück. Die Gewinne werden nicht bar ausbezahlt.
Gewinne, die nicht welche nicht spätestens bis am 28.02.2025 zugestellt werden können, verfallen ersatzlos.
Datenschutz:
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des/der Wettbewerbsveranstaltenden.
Weitere Bestimmungen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnenden – keine Korrespondenz geführt.
Die entgeltliche Weitergabe von Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli etc. ist untersagt. Der/die Wettbewerbsveranstaltende behält sich vor, entsprechende Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli etc. sperren zu lassen.
Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der/die Wettbewerbsveranstaltende ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen.
Der/die Wettbewerbsveranstaltende behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000.- allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der/die Wettbewerbsveranstaltende im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinnenden der Eidgenössischen Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidgenössischen Steuerverwaltung entrichtet. Der/die Wettbewerbsveranstaltende ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die vom Gewinnenden zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.
Gerichtsstand ist der Sitz des Wettbewerbsveranstalters. Es gilt Schweizer Recht.