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AGB Kindergeburtstag Migros-Restaurant

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für die Durchführung und die Teilnahme an Kindergeburtstagen (nachfolgend Anlass) im Migros-Restaurant.

Der Veranstalter von Kindergeburtstagen im Migros-Restaurants ist die Genossenschaft Migros Ostschweiz, Industriestrasse 47, 9201 Gossau (nachfolgend Genossenschaft).

Diese AGB regeln die umfassenden Geschäftsbedingungen zwischen der Genossenschaft und den Teilnehmenden an einem Anlass.

2. Angebot

Die Genossenschaft bietet in ausgewählten Migros-Restaurants ihrer Region Anlässe an. Das Angebot kann je nach Jahreszeit und Standort variieren. Eine Garantie auf Durchführung eines Anlasses gibt es nicht.

3. Anmeldung

3.1 Die Anmeldungen zu einem Anlass erfolgt vor Ort (im Migros-Restaurant, indem der Anlass stattfinden soll), oder über die Internetseite.

3.2 Meldet eine auftraggebende bzw. teilnehmende Person ein Kind an, bestätigt sie, dass sie über die elterliche Sorge des auf dem Anmeldeformular angegebenen Kindes verfügt oder sie das Einverständnis zur Anmeldung des Kindes und der Bekanntgabe der Daten des Kindes (insbesondere Name und Geburtsdatum) von denjenigen Personen hat, welche über die elterliche Sorge verfügen.

3.3 Nach dem Absenden des Online-Anmeldeformulars erhält die auftraggebende bzw. teilnehmende Person eine Rückmeldung per E-Mail. Bei der Anmeldung vor Ort wird der anmeldenden Person das Vertragswerk inklusive AGB physisch ausgehändigt; alternativ folgt ebenfalls eine Rückmeldung per E-Mail.

4. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn die auftraggebende bzw. teilnehmende Person eine entsprechende Bestätigung (mündlich oder schriftlich) vom Migros-Restaurant erhält. Die Rückmeldung auf die Anfrage stellt keine solche verbindliche Reservierungsbestätigung dar.

5. Preis und Zahlung

5.1 Die Preise für die Anlässe richten sich nach der Preisliste des Migros-Restaurants, in dem der Anlass stattfinden soll, am Zeitpunkt der Anmeldung und/oder der individuellen Vereinbarung.

5.2 Die Zahlung kann ausschliesslich an der Kasse vor Ort durchgeführt werden. Die Zahlung erfolgt spätestens am Tag der Veranstaltung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.3 Gutscheine, Rabattscheine und weitere ähnliche Wertgutscheine sind für Anlässe nach diesen AGBs ausgeschlossen.

5.4 Im Falle einer Stornierung gelten die unten aufgeführten Stornierungsbedingungen.

6. Stornierung durch die Genossenschaft

6.1 Die Genossenschaft hat das Recht, den Anlass bis zum 14. Kalendertag vor dem Durchführungsdatum ohne Angabe eines Grundes zu stornieren. Anschliessend ist eine Stornierung seitens der Genossenschaft nur aufgrund höherer Gewalt (Ziffer 11) oder Sicherheitsrisiken möglich.

6.2 Bei einer Stornierung seitens der Genossenschaft werden der auftraggebenden Person keine Kosten in Rechnung gestellt. Zum Voraus bezahlte Beträge werden der auftraggebenden Person zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Stornierung aufgrund höherer Gewalt (Ziffer 11) oder Sicherheitsrisiken erfolgt

7. Stornierung durch die teilnehmende Person

7.1 Die auftraggebende Person hat das Recht, den gebuchten Anlass spätestens 14. Kalendertag vor dem Durchführungsdatum ohne Kostenauferlegung schriftlich zu stornieren. Die Stornierung kann per E-Mail an gastro@gmos.ch oder per Post an die Genossenschaft Migros Ostschweiz, Gastronomie/Freizeit, Industriestrasse 47, Postfach, 9201 Gossau, erfolgen.

7.2 Wenn der Anlass nicht durchgeführt werden kann, weil die auftraggebende Person bzw. deren Veranstaltungsgruppe am Durchführungsdatum nicht erscheint ("no show") oder die schriftliche Stornierung nach dem 14. Kalendertag vor Durchführungsdatum bei der Genossenschaft eintrifft, werden der teilnehmenden Person die gesamten Anlasskosten in Rechnung gestellt. Die Anlasskosten ergeben sich aus dem Preis zum Zeitpunkt der Anmeldung und/oder der individuellen Vereinbarung.

8. Versicherungspflicht

8.1 Die auftraggebende bzw. teilnehmende Person ist verpflichtet, eine Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Haftpflichtversicherung muss die Schäden abdecken, die durch ihr und/oder ihrer begleitenden Personen, während dem Anlass verursacht werden könnten. Ein Nachweis der Versicherung ist auf Verlangen der Genossenschaft vorzulegen.

8.2 Die auftraggebende bzw. teilnehmende Person bestätigt mit der Anmeldung des Anlasses, dass sie und/oder ihre begleitenden Personen über eine Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung verfügen.

9. Haftung

9.1 Die Genossenschaft haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Mitarbeiter beruhen. Jede weitere Haftung der Genossenschaft für direkte, indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

9.2 Die Genossenschaft haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese durch Ereignisse höherer Gewalt (Ziffer 11) oder Sicherheitsrisiken verursacht werden.

9.3 Die auftraggebende bzw. teilnehmende Person haftet für Schäden, die durch ihr und/oder sie begleitende Personen verursacht werden.

10. Datenschutz

Im Anwendungsbereich der vorliegenden AGB gilt die Datenschutzerklärung des Migros-Genossenschafts-Bund. Diese ist jederzeit auf https://privacy.migros.ch/de.html abrufbar.

11. Höhere Gewalt

11.1 «Höhere Gewalt» bedeutet jede schwerwiegende, unvorhersehbare und ungewöhnliche Ursache, die die Vertragserfüllung verhindert und ausserhalb des Machtbereiches der entsprechenden Partei liegt und schliesst insbesondere ein: Brand, Explosionen, Naturkatastrophen (wie Überflutungen, Erdbeben, Dürre), Währungscrash, Krieg, andere kriegerische Ereignisse, Unruhen, Epidemien und Pandemien, Embargos und staatliche Restriktionen (inkl. Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden betreffend die Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder die Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeiten). Ausgenommen sind unter anderem Streiks und andere Arbeitsniederlegungen.

11.2 Die sich auf Höhere Gewalt berufende Partei hat die andere Partei unverzüglich und schriftlich vom Eintritt und dem Ende eines solchen Umstandes von Höherer Gewalt zu informieren.

11.3 Bei Vorliegen von Höherer Gewalt wird die davon betroffene Partei, während der Zeit und soweit sie aufgrund Höherer Gewalt an der Vertragserfüllung verhindert ist, von ihren vertraglichen Pflichten befreit, ohne dass die andere Partei Schadenersatz verlangen kann.

11.4 Bei höherer Gewalt versucht die Genossenschaft eine Lösung zu finden, damit der Anlass stattfinden kann, solange dies keinen unangemessenen Aufwand und/oder Kosten seitens der Genossenschaft verlangt. Dies muss im Einzelfall durch die Genossenschaft selbst beurteilt werden.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Genossenschaft behält sich vor, die vorliegenden AGBs jederzeit anpassen zu dürfen. Die neuste Version ist jederzeit unter AGB abrufbar sowie persönlich in den teilnehmenden Restaurants der Genossenschaft Migros Ostschweiz erhältlich.

12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.4 Die vorliegenden AGBs unterliegen ausschliesslich schweizerischen Rechts, unter Ausschluss allfälliger kollisionsrechtlicher Normen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGBs ist in Gossau, St. Gallen.

Genossenschaft Migros Ostschweiz, Gossau