Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 2.0 / Juni 2023


1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für Verträge über die Erbringung von Apéro-, Bankett- und Catering-Dienstleistungen ("Catering-Dienstleistungen") durch die Betriebe der Gemeinschaftsgastronomie und der Restaurants der Genossenschaft Migros Ostschweiz, Industriestrasse 47, Postfach, 9201 Gossau. (GGMR)

GGMR behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann.

Mit der Bestellung einer Catering-Dienstleistung bei GGMR erklärt sich die Kundschaft mit diesen AGB ausdrücklich einverstanden. Allfällige AGB, andere vorformulierte Vertragsbedingungen der Kundschaft oder Dritter sowie generell von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarungen sind nicht gültig.

2. Offerte und Vertragsabschluss
Gestützt auf die Angaben der Kundschaft unterbreitet GGMR der Kundschaft eine Offerte (mündlich, E-Mail, per Post). Diese Offerte ist weder für die Kundschaft noch für GGMR in irgendeiner Form verbindlich. Die Kundschaft kann diese Offerte mündlich am Verkaufspunkt von GGMR oder per E-Mail annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch den Versand der definitiven Auftragsbestätigung per E-Mail oder Post durch GGMR zustande. Liegt im Zeitpunkt des Anlasses der Kundschaft keine von der Kundschaft unterzeichnete
Offerte vor, erbringt GGMR aber dennoch Catering-Dienstleistungen, gilt die der Kundschaft von GGMR zuletzt zugestellte Offerte als von der Kundschaft stillschweigend akzeptiert. GGMR ist jederzeit frei, Bestellungen abzulehnen.

3. Änderungen nach Vertragsabschluss
Änderungen der Anzahl Personen, die am Anlass teilnehmen, müssen spätestens 48 Stunden vor dem Anlass gemeldet werden. Eine verspätete Meldung wird nicht mehr berücksichtigt. In jedem Fall wird die Gästezahl gemäss Bestellung oder, sofern mehr Personen am Anlass teilnehmen, gemäss effektiver Gästezahl in Rechnung gestellt.

4. Annullierung
Bei Annullierung nach Vertragsabschluss durch die Kundschaft egal aus welchem Grund gelten folgende Stornierungsgebühren: 30 Kalendertage vor Anlass: 10% des Bestellwerts 14 Kalendertage vor Anlass: 50% des Bestellwerts 7 Kalendertage vor Anlass: 80% des Bestellwerts Unter 7 Kalendertage vor Anlass: 100% des Bestellwerts


5. Beizug Dritter 
GGMR ist berechtigt, für die Erfüllung der Catering-Dienstleistungen Dritte beizuziehen. GGMR verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.


6. Retourmaterial
Sämtliche von GGMR an die Kundschaft gelieferten Retourmaterialen (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche usw.) verbleiben ohne anderslautende Vereinbarung stets im Eigentum von GGMR. Die Kundschaft ist verantwortlich, dass das Retourmaterial vollständig und unbeschädigt zurückgegeben wird. Verluste und Beschädigungen gehen zulasten der Kundschaft und werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.


7. Preise / Rechnungsstellung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer. Massgebend ist der Preis in der Offerte zum Zeitpunkt der Bestellung. Nach Durchführung des Anlasses erhält die Kundschaft von GGMR eine Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge. Im Falle der Abholung durch die Kundschaft erfolgt die Bezahlung direkt am Verkaufspunkt der GGMR. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft ohne weitere Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei Verzug ist der gesetzliche Verzugszins von 5 % geschuldet.


8. Gewährleistung und Haftung
GGMR verpflichtet sich, die Catering-Dienstleistungen professionell und sorgfältig durchzuführen. Für die Produkte gewährleistet GGMR eine einwandfreie Qualität, sofern die entsprechenden Lagerbedingungen der Produkte durch die Kundschaft eingehalten werden. Die Kundschaft ist verpflichtet, die Catering- Dienstleistungen von GGMR sofort auf Mängel zu überprüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich (mindestens per E-Mail an: gastro@gmos.ch) zu rügen. Falls eine sofortige Rüge der Kundschaft weder möglich noch zumutbar ist, hat die Mängelrüge innert 5 Kalendertagen nach dem jeweiligen Anlass der Kundschaft zu erfolgen, andernfalls sämtliche Catering-Dienstleistungen von GGMR als vorbehaltlos genehmigt gelten. Im Falle festgestellter Mängel und fristgerechter Mängelrüge wird das Wahlrecht der Kundschaft wegbedungen und GGMR hat das Recht, nach ihrer Wahl, den Mangel durch Nachbesserung,
Ersatzlieferung oder Preisminderung zu beseitigen. Weitere Gewährleistungen sind ausgeschlossen. Jegliche Haftung von GGMR für unmittelbare, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, auch im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen ihrer Hilfspersonen, wird vollständig wegbedungen, unter Vorbehalt (i) von GGMR selbst (nicht aber durch Hilfspersonen und/oder beigezogene Dritte) vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführter Schäden; (ii) von Körperschäden und Tod; (iii) einer Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz. GGMR kann für keinerlei Schaden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses durch die Kundschaft haftbar gemacht werden. Für den jeweiligen Anlass ist allein die Kundschaft verantwortlich. Die Kundschaft sorgt für eine ausreichende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden. Falls GGMR, inkl. von ihr beauftragte Dritte, in irgendeiner Weise in Anspruch genommen wird, ist die Kundschaft verpflichtet, GGMR vollumfänglich schadlos zu halten. Das Transportrisiko geht zulasten der Kundschaft.


9. Höhere Gewalt
"Höhere Gewalt" bedeutet jede schwerwiegende, unvorhersehbare und ungewöhnliche Ursache, die die Vertragserfüllung verhindert und ausserhalb des Machtbereiches der entsprechenden Partei liegt und schliesst insbesondere ein: Brand, Explosionen, Naturkatastrophen (wie Überflutungen, Erdbeben, Dürre), Währungscrash, Krieg, andere kriegerische Ereignisse, Unruhen, Epidemien und Pandemien, Embargos und staatliche Restriktionen (inkl. Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden betreffend die Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder die Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeiten). Ausgenommen sind unter anderem Streiks und andere Arbeitsniederlegungen. Witterungsverhältnisse im üblichen Rahmen (z.B. Regen, Gewitter, Hagel, Schneefall, Starkwind und Sturm etc.) stellen explizit keine
höhere Gewalt dar. Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei hat die andere Partei unverzüglich und schriftlich (mindestens per E-Mail an gastro@gmos.ch) vom Eintritt und dem Ende eines solchen Umstandes von höherer Gewalt zu informieren. Bei Vorliegen von höherer Gewalt wird die davon betroffene Partei während der Zeit und soweit sie aufgrund höherer Gewalt an der Vertragserfüllung verhindert ist, von ihren vertraglichen Pflichten befreit, ohne dass die andere Vertragspartei Schadenersatz verlangen kann. GGMR ist berechtigt, fristlos vom Vertrag (ganz oder teilweise) zurückzutreten. Bisher berechtigterweise effektiv
entstandene Aufwände sind von der Kundschaft zu vergüten. Im Übrigen tragen die Parteien je ihren Anteil der bis dahin aufgelaufenen Kosten selbst. Weitere Entschädigungspflichten entstehen aus einem Vertragsrücktritt. Allfällige bereits geleistete Zahlungen sind zurückzuerstatten.


10. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Catering-Dienstleistungen unterliegt der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der Migros mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Catering-Dienstleistungen und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der Migros-Gruppe weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar, derzeit unter privacy.migros.ch. Mit der Annahme der Offerte akzeptiert die Kundschaft die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung ihrer Personendaten.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehung zwischen GGMR und der Kundschaft untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer
Recht, unter vollständigem Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts und des Wiener
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und einem Vertrag ist Gossau SG, Schweiz.